Der Mediator gewährleistet die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren.
Der Mediator ist unabhängig und nimmt Bedürfnisse und Interessen der Parteien gleichberechtigt auf.
Der Mediator ist zur Vertraulichkeit über Inhalt und Ergebnis der Mediation verpflichtet, ebenso wie die Konfliktparteien.
Die Lösung des Konflikts wird von den Konfliktparteien selbst erarbeitet.
Förderung der Dialogs- und Kooperationsfähigkeit der Konfliktparteien. Förderung des Verständnisses der Parteien für die Sichtweisen und Bedürfnisse der Gegenseite.
Die Konfliktparteien sind selbstverantwortlich für den Ausgang der Mediation und entscheiden selbst über Anfang und Ende der Mediation.